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AGB


Unsere nachstehend genannten Geschäftsbedingungen werden zusammen mit der Exposébeschreibung Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

1. Wir versichern, daß wir vom Vermieter/Verpächter oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten.

2. Die in unseren Exposés und sonstigen schriftlichen Mitteilungen gemachten Angaben beruhen auf den Informationen, die uns von Vermietern/Verpächtern und sonstigen Dritten erteilt wurden. Wir versuchen, möglichst richtige und vollständige Angaben zu erhalten. Jegliche Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir jedoch nicht übernehmen.

3. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, daß er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat.

4. Der Empfänger dieses Exposé hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Anbieters abschließt.

5. Das vorliegende Exposé ist nur für den von uns umseitig genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposé berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzsanspruch.

6. Bei der Vermittlung von gewerblichen Objekten entspricht die Courtage dem genannten Vielfachen der Monatskaltmiete zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Empfänger des Exposés bestätigt abschließend, daß sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

7. Sollten sich Teile der Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.
8. Als Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart.



Algemeine Geschäftsbedingungen für Verkauf



Unsere nachstehend genannten Geschäftsbedingungen werden zusammen mit dem Exposé Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

1. Wir versichern, daß wir vom Verkäufer oder einem berechtigten Dritten befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten.

2. Die Angaben im Exposé beruhen auf Unterlagen und Informationen des Verkäufers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Informationen übernehmen wir keine Haftung.

3. Der Interessent ist ausdrücklich darüber informiert, daß er für den Fall der Kenntnis des Objektes bzw. des Eigentümers des Objektes diesen Umstand dem Makler unverzüglich mitzuteilen hat. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe der Informationen des Maklers aus diesem Exposé an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mit ursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

4. Der Empfänger dieses Exposé hat uns unverzüglich Kenntnis zu geben, wenn und ggf. zu welchen Bedingungen er einen Vertrag über das in diesem Exposé bezeichnete Objekt oder über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Anbieters abschließt.

5. Das vorliegende Exposé ist nur für den von uns genannten Empfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf Dritten ohne unsere Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit dieses Exposés berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadenersatzanspruch.

6. Wenn keine gesonderte individuelle Vereinbarung über die Fälligkeit der Provision getroffen wurde, gilt, daß der Empfänger
des Exposés dem Makler am Tage des Abschlusses des notariellen Kaufvertrages für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses den genannten Teil v.-H.-Satz des notariell beurkundeten Kaufpreises zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu bezahlen hat.

7. Der Empfänger des Exposés hat die vereinbarte Vergütung auch für den Fall zu bezahlen, daß unter Beibehaltung der inhalt-lichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Urhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller oder rechtlicher Art schaden nicht und begründen weiterhin den vereinbarten Provisionsanspruch.

8. Weicht der tatsächlich geschlossene Kaufvertrag inhaltlich von dem ab, was Gegenstand des Exposés war, wird aber mit ihm wirtschaftlich der gleiche Erfolg erzielt, bleibt der Anspruch auf die ursprünglich im Exposé vereinbarte Provision bestehen.

9. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis steht.

10. Für den Fall, daß zwischen einem Dritten oder dem Verkäufer des Objektes ein Vertrag zustande kommt, haftet der Empfänger des Exposés auch dann für die vereinbarte Provision, falls sich der Empfänger auf das Fehlen der gesetzlichen Voraussetzungen des Provisionsanspruches beruft.

11. Kommt ein Kaufvertrag über ein anderes, dem Verkäufer gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn der Makler im Rahmen des Auftrages den Nachweis zum Abschluß des Kaufvertrages mit dem Auftrag-geber oder die Namhaftmachung des Vertragspartners ermöglicht hat.

12. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, daß hierüber eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.

13. Der Empfänger des Exposés bestätigt, daß sonstige stillschweigende oder mündliche Nebenabreden über das Exposé hinaus nicht getroffen wurden und zusätzliche Vereinbarungen nur dann Gültigkeit erlangen, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

14. Als Gerichtsstand gilt Hamburg als vereinbart.